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214 Musikschulen in
Baden-Württemberg

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Lehrkräfte

Musikalische Bildungsangebote in der Ganztagsschule

Ergebnisse einer Umfrage zu Kooperationsangeboten von Musikschulen mit neuen Ganztagsgrundschulen nach §4a Schulgesetz in Baden-Württemberg

Mitte 2016 hat der Landesverband der Musikschulen unter seinen Mitgliedsschulen eine Umfrage zu den Bildungskooperationen mit den neuen Ganztagsgrundschulen durchgeführt, um deren strukturelle Bedingungen zu evaluieren. Die Musikschulen im Land betreiben eine Vielzahl von Kooperationen mit Ganztagsgrundschulen im Land. Unsere Umfrage zeigt jedoch, dass das neue Schulgesetz keinen zusätzlichen Schub gebracht hat. Das hat Gründe, die wir auf Grundlage der Umfrageergebnisse analysieren und auf deren Basis wir unsere Vorschläge für eine Weiterentwicklung formulieren.

Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Fazit und Ableitungen der Publikation

Die Musikschulen sind wichtige und beliebte Kooperationspartner!

In jeder zweiten §4a-Ganztagsgrundschule ist eine öffentliche Musikschule als Kooperationspartner aktiv, Tendenz steigend. Allerdings sind nur wenige Kooperationen durch das neue Schulgesetz entstanden. Der große Teil der Kooperationen bestand schon vorher. Von dem Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem Landesverband der Musikschulen, dass Bildungsangebote der Musikschulen Bestandteil des außerunterrichtlichen Angebots möglichst jeder Ganztagsschule sein sollten, ist man noch ein gutes Stück entfernt.

Es bedarf verbesserter Rahmenbedingungen, um das Ziel flächendeckender Musikschulangebote an Ganztagsschulen zu erreichen.

Die Finanzierung von qualitativ hochwertigen entgeltfreien Angeboten ist durch die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden nicht gewährleistet!

Nur etwa die Hälfte der Angebote von Musikschulen an §4-Ganztagsgrundschulen kann entgeltfrei stattfinden. Es wird zu selten monetarisiert und die Monetarisierungsmittel reichen für hochwertige Angebote in kleineren Gruppen und von qualifizierten Fachkräften durchgeführt nicht aus.

Die Finanzierung der Kooperationsangebote muss überdacht werden, damit professionelle Angebote von hoher Qualität einen Platz in der Ganztagsgrundschule haben.

Die Chance der Rhythmisierung des Unterrichts wird selten genutzt!

Die Kooperationsangebote von Musikschulen finden mehrheitlich am Nachmittag und damit im Zeitraum des klassischen Unterrichts an der Musikschule statt. Die Ganztagsschule droht damit den Unterricht an der Musikschule zu verdrängen. Musikschulangebote könnten jedoch noch stärker auch in den Vormittag der Ganztagsgrundschule eingebunden werden und zur Rhythmisierung des Schultages beitragen.

Musikschulen könnten noch stärker auch in den Vormittag des Ganztagsbetriebs einbezogen werden.

Die Musikalische Grundausbildung in allen ersten und zweiten Klassen steht noch aus!

Das Kultusministerium und der Landesverband der Musikschulen haben in ihrer Kooperationsvereinbarung das Ziel formuliert, dass „zum pädagogischen Konzept jeder Grundschule mit Ganztagsbetrieb gem. § 4 a SchG im außerunterrichtlichen bereich eine musikalische Grundausbildung in den Klassen 1 und 2 durch eine öffentliche Musikschule gehören [sollte]“. Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen jedoch, dass nur an jeder zweiten §4a-Schule eine Musikschule aktiv ist. In der breiten Angebotspalette der Musikschulen bildet die Musikalische Grundausbildung einen Schwerpunkt. Eine flächendeckende Umsetzung ist jedoch noch nicht erreicht.

Um die Musikalische Grundausbildung an den Grundschulen auszubauen, bedarf es einer gemeinsamen Initiative von Bildungspolitik, Kultusverwaltung, Kommunen, Schulen und Musikschulen.

Angebote in der Ganztagsschule können Musikschulunterricht nicht ersetzen!

Die öffentlichen Musikschulen sind mit vielfältigen Angeboten in der Ganztagsschule aktiv. Dabei handelt es sich vor allem um Angebote in Großgruppen. Der instrumentale oder vokale Einzelunterricht findet in der Ganztagsschule nicht statt. Damit Instrumental- und Vokalunterricht weiterhin gewährleistet sind und die individuelle und intensive Arbeit am Instrument nicht verdrängt wird, benötigen Musikschüler/-innen in der Ganztagsschule Freiräume für den Individualunterricht. Der Besuch der Musikschule muss im außerunterrichtlichen Bereich des Ganztagsbetriebs generell und unbürokratisch ermöglicht werden. Hierfür muss die Schulbesuchsverordnung angepasst werden.

Es muss gewährleistet sein, dass auch einzelne Schüler/-innen einer Ganztagsschule ihren Instrumental- und Vokalunterricht an der Musikschule auch im außerunterrichtlichen Bereich des Ganztagsbetriebs besuchen können.