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214 Musikschulen in
Baden-Württemberg

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Lehrkräfte

Das Landesjugendorchester Baden-Württemberg (LJO) probt im Frühjahr 2015 auf Schloss Kapfenburg bei Lauchheim.

Landesmusikverband Baden-Württemberg

Mit dem Landesmusikverband Baden-Württemberg, dem Dachverband von drei Chor- und sieben Orchesterverbänden in Baden-Württemberg, ist der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs seit vielen Jahren in einem regen und regelmäßigen Austausch.

Die Landesverbände teilen das gemeinsame Ziel, die reiche Musikkultur in Baden-Württemberg zu erhalten und zu pflegen sowie Freude an der Musik und an einem lebenslangen Musizieren zu vermitteln. Im Vordergrund stehen hierbei die musikalische Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die bestmögliche Förderung ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer Motivation sowie die Befähigung zur Mitwirkung in einem vokalen oder instrumentalen Ensemble.

Vereine der Amateurmusik und öffentliche Musikschulen sind zentrale Orte der musikalischen Bildung und des Musizierens. Sie sind für ein reichhaltiges Musikleben in den Städten und Gemeinden unverzichtbar. Insbesondere durch Vernetzung und Zusammenarbeit von Vereinen und Musikschulen vor Ort sollen die musikalischen, pädagogischen und gesellschaftlichen Strukturen des Musizierens in den Kommunen gestärkt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesmusikverband Baden-Württemberg und dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs beruht auf gegenseitigem Verständnis und Achtung für die Arbeit des Partners.

Weitere Informationen zum Landesmusikverband erhalten Sie auf dessen Website www.landesmusikverband-bw.de.

Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Musikschulen und Vereinen der Amateurmusik

Spitzenvertreter des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs und des Landesmusikverbandes Baden-Württemberg unterzeichneten am Freitag, 24. März 2017 auf Schloss Kapfenburg eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Musikschulen und Vereinen der Amateurmusik. Christoph Palm, Präsident des Landesmusikverbandes, betonte, dass die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung „ein wichtiger Akt für uns, für die Gesellschaft und für die Musik im Land sei“.

Die Kooperationsvereinbarung können Sie im Folgenden einsehen sowie hier als PDF-Datei herunterladen.

Präambel

Der Landesmusikverband Baden-Württemberg als Dachverband von drei Chor- und sieben Orchesterverbänden in Baden-Württemberg und der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs als Träger- und Fachverband der öffentlichen Musikschulen in Baden-Württemberg teilen das gemeinsame Ziel, die reiche Musikkultur in Baden-Württemberg zu erhalten und zu pflegen sowie Freude an der Musik und an einem lebenslangen Musizieren zu vermitteln. Im Vordergrund stehen hierbei die musikalische Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die bestmögliche Förderung ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer Motivation sowie die Befähigung zur Mitwirkung in einem vokalen oder instrumentalen Ensemble.
Vereine der Amateurmusik und öffentliche Musikschulen sind zentrale Orte der musikalischen Bildung und des Musizierens. Sie sind für ein reichhaltiges Musikleben in den Städten und Gemeinden unverzichtbar. Insbesondere durch Vernetzung und Zusammenarbeit von Vereinen und Musikschulen vor Ort sollen die musikalischen, pädagogischen und gesellschaftlichen Strukturen des Musizierens in den Kommunen gestärkt werden.

Die vorliegende Vereinbarung wird zur Umsetzung in den jeweiligen Mitgliedseinrichtungen empfohlen. Sie soll durch Kooperationsvereinbarungen zwischen den örtlichen Vertretern der Verbände der Amateurmusik im Landesmusikverband sowie den jeweiligen Mitgliedsschulen des Landesverbandes der Musikschulen konkretisiert werden.

Die durch die vorliegende Vereinbarung definierten Wirkungsziele werden im Sinne der zukunftsorientierten Weiterentwicklung beider Verbände nach einem Zeitraum von 5 Jahren evaluiert. Die Vereinbarung wird auf der Basis der Evaluation gegebenenfalls entsprechend aktueller Entwicklungen und Bedarfe angepasst.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesmusikverband Baden-Württemberg und dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs beruht auf gegenseitigem Verständnis und Achtung für die Arbeit des Partners.

1. Ständiger Dialog

Die beteiligten Verbände streben einen intensiven Informationsaustausch auf allen Ebenen an.

1.1. Vertreter/-innen des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs und des Landesmusikverbandes Baden-Württemberg treffen sich mindestens einmal im Jahr zum gemeinsamen Meinungsaustausch.

1.2. Der Dialog auf örtlicher Ebene ist im Hinblick auf die Zusammenarbeit vor Ort und konkrete Kooperationsprojekte besonders wichtig. Vereinsvertretungen und Leitungskräfte der Musikschulen sollen einen kontinuierlichen Dialog miteinander sowie mit Kommunalverwaltungen, Gemeinderäten und Schulen pflegen.

1.3. Regelmäßige Informationsgespräche auf Kreis-, Bezirks- bzw. Regionalebene ergänzen den gegenseitigen Austausch.

2. Unterricht

2.1. Die Vereine der Amateurmusik nutzen das Musikschulangebot zur Ausbildung ihrer Mitglieder, einschließlich des Elementarbereichs.

2.2. Die öffentlichen Musikschulen in Baden-Württemberg sollen Unterricht für möglichst alle Instrumental- und Vokalfächer in Form von Einzelunterricht, Partner- und Gruppenunterricht sowie Klassen- und Ensemblemusizieren unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anbieten. Grundlage des Unterrichts sind die Struktur- und Lehrpläne des VdM und die Ausbildungsrichtlinien der Verbände der Amateurmusik. Es werden Fachlehrer/-innen mit Hochschulstudium oder vergleichbarem Abschluss beschäftigt.

2.3. Ein flächendeckendes Ausbildungsangebot ist von beiden Partnern landesweit anzustreben, damit die qualitätsvolle Erteilung von Instrumental- und Vokalunterricht durch Fachkräfte gesichert wird.

2.4. Die Musikschulen und die Vereine der Amateurmusik koordinieren ihre Maßnahmen zur Gewinnung von Neuschüler(inne)n, informieren sich über neue Angebote und stimmen sich bei Bedarf über diese ab.

2.5. Das Klassenmusizieren in Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen ist von beiden Verbänden als wichtige zusätzliche musikpädagogische Form der Jugendausbildung zu unterstützen und stetig weiter zu entwickeln. Hierzu gehören die Weiterentwicklung der Strukturen und insbesondere auch die Weiterqualifizierung der Lehrkräfte.

3. Ensemblezugehörigkeit

Instrumental- und Vokalunterricht dient dem Ziel, junge Menschen zum gemeinsamen Musizieren zu bewegen und auf qualifiziertes Ensemble- und Orchestermusizieren vorzubereiten.
Musikschule und Verein der Amateurmusik stimmen sich im Interesse einer guten Ausbildung der Schüler/-innen ab, wie sie die Mitwirkung der Schüler/-innen in den Ensembles regeln.

4. Integration der Musikschülerin / des Musikschülers in den Verein der Amateurmusik

Die Integration in Ensembles der Vereine der Amateurmusik erfolgt in Absprache zwischen Musikschule und Verein. Die Ausbildungsleitungen der Vereine der Amateurmusik nehmen regelmäßig Kontakt mit den Lehrkräften der Musikschule auf, um dies zu realisieren und den Ausbildungsstand und weitere relevante Themen abzustimmen.
Die Jugendensembles in den Vereinen der Amateurmusik sind ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit und sollen durch Kooperationen gestärkt werden. Die Mitwirkung im Ensemble sollte durch die Fortsetzung des kontinuierlichen individuellen Unterrichts an der öffentlichen Musikschule unterstützt und begleitet werden.

5. Weitere Kooperationsfelder

5.1. Im Bereich der Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen, vor allem mit Blick auf den Ausbau der Ganztagsschulen, vernetzen sich Musikschulen und Vereine der Amateurmusik und stimmen ihre Angebote ab. Gemeinsame Kooperationsprojekte im Ganztagsbereich sind anzustreben.

5.2. Der Landesverband der Musikschulen und der Landesmusikverband stimmen sich bei der Vertretung gemeinsamer Interessen bei der Weiterentwicklung der Schulform Ganztagsschule und weiteren musikalischen Bildungsangeboten ab.

5.3. Beide Verbände unterstützen die personelle Vernetzung zwischen öffentlichen Musikschulen und Vereinen der Amateurmusik.

5.4. Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs und der Landesmusikverband Baden-Württemberg empfehlen gemeinsam ausgewählte Fortbildungen und initiieren Fortbildungsangebote.

5.5. Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs und der Landesmusikverband Baden-Württemberg setzen sich gegenüber den Musikhochschulen für eine Stärkung der musikpädagogischen Ausbildungsgänge sowie einen bedarfsgerechten Ausbau der Studienplätze an den Musikhochschulen ein.

Kontakt

Landesmusikverband Baden-Württemberg e.V.
im Musikzentrum Baden-Württemberg
Eisenbahnstr. 59
73207 Plochingen

Eva Weissmüller
Geschäftsführerin

Telefon 07153 92816-51
E-Mail info@landesmusikverband-bw.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 10:00-16:00 Uhr
(sowie nach Vereinbarung)